"...sind unverzüglich zu löschen!" Verfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung
„Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß“ - so lautet der Titel der Pressemitteilung zum Urteil des Verfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Ein erster Erfolg für die vielen BeschwerdeführerInnen, darunter auch ver.di, die eine eigene Verfassungsbeschwerde eingereicht hatte.
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