6. eGovernment mit offenen Standards!

Der Austausch mit der Verwaltung muss technisch so gestaltet werden, dass Bürgerinnen und Bürger ihre private Computer-Ausstattung nicht den Vorgaben bestimmter (proprietärer) Computer- oder Software-Produkte unterwerfen müssen, um an den öffentlichen Angeboten teilnehmen zu können.

eGovernment benötigt Netzneutralität sowie offene Standards, beispielsweise bei Dokument-formaten, Signaturen, Softwareanwendungen. Nur sie ermöglichen problemlosen techni-schen Austausch und die Konkurrenz kommerzieller Ausstatter.

Die digitalen Infrastrukturen des Staates dürfen nicht in Abhängigkeit von Herstellern geraten. E-Government-Anwendungen müssen auf einer transparenten, verlässlichen und demo-kratisch kontrollierten technischen Infrastruktur aufgebaut werden und dürfen nicht zu Ein-schränkungen der öffentlichen Selbstverwaltung führen.

 
 

Kommentare

 
Annette Mühlberg · Dienstag 2. Dezember 2008 · 00:17
hallo allerseits,
da ich diese beiden kommentare für wichtig halte, sie aber an einem anderen ort eingestellt wurden, ordne ich sie hier nochmal zu, damit sie später, bei der ergänzung des manifests , nicht verloren gehen:

Matthias Kirschner • Sonntag 30. November 2008 • 15:57
Hallo Ulrich. Da hast du recht. Eine Übersicht zu verschiedenen Definitionen von einem Offenen Standard sind unter http://www.fsfeurope.org/projects/os/def.de.html zu finden.

Ulrich Sandl • Sonntag 30. November 2008 • 14:43
Punkt 6: hier sollte unbedingt erläutert werden, welche Voraussetzungen "offene Standards" zwingend erfüllen müssen, da es gerade bei diesem (zentralen) Begriff höchst unterschiedliche Definitionen gibt und dadurch z. t. auch durchaus proprietäre Systeme als "offen" durchgehen können.
Punkt 7: auch reduntante Systeme, wie heute die Regel (und z. T. gesetzlich vorgeschrieben) können hier die Versorgungssicherheit gewährleisten.
 
Andre · Sonntag 14. Dezember 2008 · 19:48
"eGovernment benötigt Netzneutralität sowie offene Standards,"

Ich glaube Ihr solltet "Netzneutralität" hier besser rauslassen, bedeutsames Thema aber andere Baustelle. Offene Standards und Interoperabilität aber gehören zusammen. Wichtig ist hier, dass der Bund die strategische Bedeutung erkennt zur Vermeidung von kostenwirksamen Herstellerabhängigkeiten durch Interoperabilitätsmängel. Werden Interoperabilitätsmängel nicht rechtzeitig abgestellt, geht das zu Lasten unserer Geldbörsen.

Man kann das zum Beispiel mit dem Begriff der "Diskriminierung" koppeln, von dieser Seite aus denken. Öffentliche Dienstleistungen sollen diskriminierungsfrei sein. Dabei mag http://www.digistan.org/hague-declaration:de
eine Inspirationsquelle sein.

Die Anforderung herstellerneutraler Ausschreibungen ist EU-Recht. Hält sich nur keiner in der Praxis dran.

Von der KBSt im Innenministerium gibt es einen sehr schönen Führer zur Plattformunabhängigkeit von Fachanwendungen. Hier ist mehr Engagement erforderlich um diese Erkenntnisse umzusetzen.
 

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