Ankündigung: Mündliche Verhandlung in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“ 15. Dez. 2009

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt

am 15. Dezember 2009,

10:00 Uhr,

im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,

Schloßbezirk 3,

76131 Karlsruhe

über mehrere Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (TKG) vom 21. Dezember 2007 richten.

Siehe dazu: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 124/2009 vom 27. Oktober 2009

 

Autor: Annette Mühlberg · 27.10.09
 

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tk9988 · Dienstag 19. Januar 2010 · 09:08
 
tk9988 · Dienstag 19. Januar 2010 · 09:10
 

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  • Datenschutz · 02.03.10

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